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Brandschutzplan
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    Brandschutzservice Zobel GmbH Freisinger Straße 13a 85399 Hallbergmoos

Aufgestellt wird ein solches Brandschutzkonzept von einem Fachplaner.
Der Begriff Fachplaner ist nicht geschützt. Dabei kann es sich um  spezielle Brandschutzfachingenieure, Feuerwehrleute der höheren  Dienstgrade, oder jeden beliebigen (Bau-)Ingenieur handeln, der sich so  nennt.
Die Qualität des Brandschutzkonzeptes hängt dabei in hohem Maße  von der Qualifikation des Planers ab.
Bayern muss ein Brandschutzkonzept  (gem. §62 Abs. 2 Satz 3 BayBO) ab Gebäuden der Gebäudeklasse 4 oder auch niedrigerer Sonderbauten durch einen Sachverständigen oder  Ingenieur mit nachgewiesener und eingetragener Ausbildung erstellt sein.