Ein Fluchtweg ist ein besonders gekennzeichneter Weg – meist innerhalb eines Gebäudes – der im Falle einer notwendigen Flucht schnell und sicher ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt. Einen Ausgang, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt, nennt man Notausgang.
Fluchtwege sind entlang des Verlaufs mit selbstleuchtenden oder beleuchteten Piktogrammen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist oft mit einer Notbeleuchtung gekoppelt. Diese Wege müssen so bemessen sein, dass die Personen, die sich zum Zeitpunkt einer besonderen Gefahr (z.B. Brand, Massenpanik) in einem Gebäude oder einem anderen Objekt aufhalten, dieses möglichst schnell verlassen können. Fluchtwege dürfen weder verstellt noch verschlossen werden.
Dies grenzt sie von Rettungswegen ab, welche über eine Beschaffenheit verfügen müssen, dass sie den Transport von Verletzten ermöglichen müssen. Häufig ist der Verlauf von Flucht- und Rettungswegen identisch. Reine Rettungswege dürfen in der Regel nur von Einsatzkräften betreten werden. Ein Betreten durch Nicht-Einsatzkräfte ist nur auf ausdrückliche Anordnung z.B. eines Brandschutzbeauftragten zulässig.
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