Übersicht Leistungen

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Unter Brandschutz versteht man

alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.

Da der Brandschutz in viele Bereiche des täglichen Lebens eingreift, nehmen neben den direkten Brandschutzgesetzen oder Bauordnungen noch zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen ebenso Bezug auf den Brandschutz.  

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Erstellen von Brandschutzkonzepten/-nachweisen

Aufgestellt wird ein solches Brandschutzkonzept von einem Fachplaner.
Der Begriff Fachplaner ist nicht geschützt. Dabei kann es sich um spezielle Brandschutzfachingenieure, Feuerwehrleute der höheren Dienstgrade, oder jeden beliebigen (Bau-)Ingenieur handeln, der sich so nennt.
Die Qualität des Brandschutzkonzeptes hängt dabei in hohem Maße von der Qualifikation des Planers ab.
Bayern muss ein Brandschutzkonzept (gem. §62 Abs. 2 Satz 3 BayBO) ab Gebäuden der Gebäudeklasse 4 oder auch niedrigerer Sonderbauten durch einen Sachverständigen oder Ingenieur mit nachgewiesener und eingetragener Ausbildung erstellt sein.

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Erstellen von Einsatzplänen

Ein Einsatzplan ist ein umfassender Plan für Maßnahmen, wie bei einem gefährdeten Objekt vorzugehen ist.
Oftmals wird er falsch mit einem Feuerwehrplan gleichgesetzt, der aber lediglich einen Bestandteil des Einsatzplanes ausmacht. In einem Einsatzplan sind alle Faktoren vermerkt, die einen Einsatz beeinflussen können.
Dies reicht von Anfahrtswegen und möglichen Verkehrshindernissen bis hin zu Hydranten, Erste-Hilfe-Kästen und Anleitermöglichkeiten. Einsatzpläne sind sehr komplex und sollten ständig aktualisiert, verbessert und überprüft werden. In den technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen werden ggf. spezielle Einsatzpläne der Feuerwehr gefordert.

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Erstellen von Flucht und Rettungswegplänen 

Ein Fluchtweg ist ein besonders gekennzeichneter Weg – meist innerhalb eines Gebäudes – der im Falle einer notwendigen Flucht schnell und sicher ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt. Einen Ausgang, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt, nennt man Notausgang.Fluchtwege sind entlang des Verlaufs mit selbstleuchtenden oder beleuchteten Piktogrammen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist oft mit einer Notbeleuchtung gekoppelt. Diese Wege müssen so bemessen sein, dass die Personen, die sich zum Zeitpunkt einer besonderen Gefahr (z.B. Brand, Massenpanik) in einem Gebäude oder einem anderen Objekt aufhalten, dieses möglichst schnell verlassen können. Fluchtwege dürfen weder verstellt noch verschlossen werden.

Dies grenzt sie von Rettungswegen ab, welche über eine Beschaffenheit verfügen müssen, dass sie den Transport von Verletzten ermöglichen müssen. Häufig ist der Verlauf von Flucht- und Rettungswegen identisch. Reine Rettungswege dürfen in der Regel nur von Einsatzkräften betreten werden. Ein Betreten durch Nicht-Einsatzkräfte ist nur auf ausdrückliche Anordnung z.B. eines Brandschutzbeauftragten zulässig.

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Erstellen von Feuerwehrlaufkarten 

Anforderungen an Feuerwehrlaufkarten gem. DIN 14675 :
• Feuerwehrlaufkarten werden immer dann benötigt, wenn eine Brandmeldeanlage installiert ist
• Feuerwehrlaufkarten enthalten im Kopf Angaben über das Gebäude, die Etage, die Raumnummer, die Anzahl
   und die Art der Melder und die Meldergruppe.
• Feuerwehrlaufkarten zeigen den Weg von der Brandmeldezentrale zum ausgelösten Brandmelder
• Feuerwehrlaufkarten werden in DIN A4 oder DIN A3 gefertigt und bestehen aus Vorder- und Rückseite
• Standort der Brandmeldezentrale, des Feuerwehrschlüsselkasten und der Laufweg zu den ausgelösten
  Meldergruppen sind feste Bestandteile der Vorderseite der Feuwehrlaufkarte
• Auf der Rückseite der Feuerwehrlaufkarte ist der Ausschnitt des zu überwachenden Grundrisses dargestellt, die
  Standorte und die Anzahl der einzelnen Melder und der entsprechende Laufweg zu den einzelnen Meldern.
• Feuerwehrlaufkarten enthalten eine Legende über die in der Karte verwendeten Symbole. 

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Beratung in Brandschutzfragen 

Zum Brandschutz gehören alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes oder der Brandausbreitung durch Feuer oder Rauch vorbeugen, die Rettung von Menschen und Tieren oder wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen.
Da der Brandschutz in viele Bereiche des täglichen Lebens eingreift, nehmen neben den direkten Brandschutzgesetzen oder Bauordnungen zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen Bezug darauf.
Erwähnt sind beispielsweise elektrotechnische Verordnungen oder Lagerbestimmungen für Gase oder brennbare Flüssigkeiten. Auch Theater- und Veranstaltungsgesetze enthalten Regeln für einen umfassenden Brandschutz.

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